vermisst - gefunden

Katze zugelaufen?

Fremde Katze im Garten

Wenn Sie in Ihrer Gegend eine Katze sehen, welche Sie nicht kennen oder noch gar nie gesehen haben, bedeutet dies nicht gleich sie ist heimatlos. Von Neugier getrieben oder wegen einer schönen Katzendame nehmen wir Katzen doch schon mal eine weite Reise auf uns.


Vorerst nicht füttern

Füttern sie also nicht gleich eine fremde Katze, auch wenn sie etwas mager ist oder nach Futter bettelt. Oft kennt sie den Heimweg und kehrt, wenn sie Hunger hat, nach Hause zurück. Bekommt sie jedoch bei Ihnen Futter, gibt es für sie keinen Grund umgehend nach Hause zu gehen. Denken Sie dabei an die Besitzer, welche bestimmt schon verzweifelt nach ihr suchen. Auch Streicheleinheiten sollten Sie unterlassen. Kümmern Sie sich erst um sie, wenn sie mehrere Tage ums Haus schleicht.


Gesetzliche Meldepflicht gemäss Art. 720a ZGB

Der erste Schritt sollte dabei aber nicht die Fütterung, sondern der Gang zum Tierarzt sein. Dieser überprüft dann ob bei der Katze ein Mikrochip implantiert ist. Ist die Katze nicht gechipt und der Halter kann nicht ausfindig gemacht werden, sind Sie gemäss Art. 720a ZGB verpflichtet das Tier bei der offiziellen kantonalen Meldestelle zu melden!


Am einfachsten melden Sie ein Tier auf www.stmz.ch. STMZ ist das grösste, bekannteste Portal für zugelaufene oder vermisste Tiere. Ihre Meldung wird von STMZ automatisch an die zuständige kantonale Meldestelle weitergeben. Damit erfüllt die STMZ stellvertretend für die Finder die gesetzliche Meldepflicht gemäss ZGB Art. 720a. Zudem sind bei STMZ Tausende von Helfer im Einsatz und bemühen sich vermisste Tiere zu finden oder gefundene Tiere ihren Besitzern zurückzubringen.


Eigentumsübergang nach 2 Monaten

Wer diesen Finderpflichten nachkommt, erwirbt - wenn während zwei Monaten von der Bekanntmachung oder Anzeige an - der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, das Tier zum Eigentum. Noch ein Grund mehr Ihnen den Mikrochip zu empfehlen. Somit kann verhindert werden, dass, der Besitz Ihrer Katze ohne Ihr Wissen auf einmal auf jemanden anderen übergeht.

Wenn die katze nicht nach hause kommt...

Was ist STMZ?

Sollte Ihre Katze einmal nicht nach Hause kommen, melden Sie dies umgehend auf www.stmz.ch.

STMZ ist das grösste, bekannteste Portal für zugelaufene oder vermisste Tiere. Ihre Meldung wird von STMZ automatisch an die zuständige kantonale Meldestelle weitergeben. Tausende von Helfern sind da im Einsatz und bemühen sich vermisste Tiere zu finden. Melden Sie Ihre Katze auch wenn sie gechipt ist. Oft gehen Menschen mit dem gefundenen Tier nicht gleich zum Tierarzt.

 

Wichtig ist zudem, dass Sie der Meldung ein gutes Foto hinzufügen. Meldungen ohne Fotos werden weniger beachtet und sind wenig aussagekräftig. Sorgen Sie sich jedoch nicht zu früh, manchmal machen wir Katzen gerne eine kleine Entdeckungsreise. Überprüfen Sie vorerst Ihre unmittelbare Nachbarschaft. Überzeugen Sie sich, dass Ihre Katze in keinem Garage oder Keller eingeschlossen ist. Dabei darf man ruhig etwas hartnäckig und aufsässig sein und die Nachbarn um Hilfe bitten. Die meisten Menschen zeigen Verständnis.

 

Jährlich verschwinden in der Schweiz zwischen 20'000 und 30'000 Tiere. Die Schweizerische Tiermeldezentrale ist eine staatlich anerkannte Non-Profit-Organisation, welche sich ausschliesslich für vermisste und gefundene Haustiere einsetzt.